Der ÖbVI (öffentlich bestellter Vermessungsingenieur) in Schleswig-Holstein ist ein Organ des öffentlichen Vermessungswesens auf der Grundlage des Vermessungs- und Katastergesetzes und der ÖbVI-Berufsordnung. Der Staat hat dem ÖbVI als beliehenem Freiberufler hoheitliche Aufgaben übertragen. Die Berufsordnung regelt die Zulassung und die Aufgabenwahrnehmung. Der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur in Schleswig-Holstein, als Vermessungsstelle neben den Katasterämtern

  • ist befugt, amtliche Vermessungsarbeiten jeder Art durchzuführen.
  • zählt Planung, Beratung, Bewertung und die Erstellung von Bescheinigungen im Bereich des Liegenschaftsrechts zu seinem Aufgabenspektrum.
  • führt das Landessiegel und untersteht der staatlichen Fach- und Rechtsaufsicht.
  • ist befugt, Bodenordnungsverfahren (z. B. Umlegungen, Grenzregelungen etc.) im Auftrag der Gemeinden durchzuführen.
  • rechnet seine Dienstleistungen nach der ÖbVI- Vergütungsverordnung (identisch mit der Gebührenordnung der Katasterämter) ab.

Und selbst an diese Orten findet man Messpunkte
Als Vermesser kommt man an sehr viele interessante Orte.